Holzdeklaration CH

Holz­deklaration CH

Der Bundesrat hat am 04. Juni 2010 gestützt auf das Konsumenteninformationsgesetz eine Verordnung verabschiedet, mit welcher eine Deklarationspflicht nach Holzart und Holzherkunft eingeführt wird.

Diese Verordnung tritt ab dem 01. Januar 2012 in Kraft. Der Deklarationspflicht unterstellt sind Rund- und Rohholz und bestimmte Holzprodukte aus Massivholz.

Folgende unserer Produkte sind davon betroffen:

-Unverleimtes Konstruktionsholz

-Schichtverleimtes Vollholz

-Brettschichtholz

-Massivholzplatten

-Latten

-Schnittholz

Bei Kleinserien genügt eine pauschale Deklaration der Herkunft. Ansonsten muss auf Lieferschein und Rechnung das Herkunftsland (wo der Baum gewachsen ist) und die Holzart angezeigt werden.

Auf unseren Lieferscheinen und Rechnungen sind alle Produkte nach ihrer Herkunft gekennzeichnet.

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